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Fördervoraussetzungen

  • Die Stiftung unterstützt Vereine, die ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben bzw. Projekte, die dort umgesetzt werden.
  • Der Antragsteller ist gemeinnützig und von der Körperschaftssteuer befreit. Ebenfalls ist er berechtigt, eine steuerrechtlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung auszustellen.
  • Das beantragte Projekt sollte erst nach Entscheidung (siehe Vergaberichtlinienund Satzung) umgesetzt werden. Bereits begonnene bzw. abgeschlossene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Termine

Anträge können jeweils bis zum 15. März für Vorhaben im 2. Halbjahr des laufenden Jahres und bis zum 15. September für Vorhaben im 1. Halbjahr des Folgejahres eingereicht werden.

Ansprechpartnerin

Stiftung Dahme-Spreewald der MBS in Potsdam
Katrin Gärtner
Saarmunder Straße 61
14478 Potsdam

E-Mail: stiftungen@mbs.de
Telefon: 0331 89-12115

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