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Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit einer Beschäftigtenanzahl ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit dem 01.01.2024, dass sie innerhalb ihrer Lieferkette, den ihnen auferlegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen.  Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) bekennt sich zu ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen u. a. zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.

Die MBS unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen. Ihnen stehen hierzu vier Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
  • Alternativ können Sie uns Ihre Beschwerde formlos via E-Mail an LkSG-Beschwerde@mbs.de oder postalisch zukommen lassen. Bitte adressieren Sie Ihren Brief dazu an:

    Mittelbrandenburgische Sparkasse
    Qualitätsmanagement
    Saarmunderstr. 61
    14478 Potsdam
  • Darüber hinaus können Sie uns auch telefonisch unter der Rufnummer 0331-89 97979 erreichen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass unsere Kolleginnen und Kollegen i. d. R. nur deutschsprachige Anrufe vollständig bearbeiten können. Für Beschwerden in anderen Sprachen nutzen Sie bitte die o. g. Kontaktalternativen.

Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Wohnsitzland.
  • Welche Handlung der MBS oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang?
  • Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
  • Falls relevant, nennen Sie uns die Standards oder Richtlinien, die verletzt worden sein sollen.
  • Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Grundsatzerklärung

Weiterführende Informationen finden Sie in unserer freiwilligen Grundsatzerklärung.

Verfahrensordnung

Details zum Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.

Bericht zum LkSG

Englisch version

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