MBS-Duo im Überblick
Mit unserem MBS-Duo kombinieren Sie die Sicherheit einer Festzinsanlage mit den Renditechancen des Kapitalmarktes. Der Anlagebetrag wird zur Hälfte fest angelegt und zur anderen Hälfte in einen oder mehreren Fonds investiert.
Für den Anteil der Festzinsanlage erhalten Sie je nach Laufzeit eine Grundverzinsung von bis zu 2,50 %. In Kombination mit einem Sparplan steigt diese auf bis zu 2,75 % an.
Gern erstellen wir Ihr individuelles Anlagekonzept – vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin.
Vorteile von MBS-Duo
MBS-Duo im Detail
Beim Kombiprodukt MBS-Duo werden 50 % der Anlagesumme im Festzinssparen angelegt und 50 % in einer Investmentfondslösung, welche aus einem oder mehreren Fonds besteht. Die Mindestanlage beträgt 10.000,00 Euro (5.000,00 Euro im Festzinssparen und 5.000,00 Euro in Fonds). Es gibt keinen Höchstanlagebetrag.
Festzinsanlage
Investmentfondslösung
Chancen und Risiken
Die Investmentfondslösung unterliegt den Chancen und Risiken der Kapitalmärkte. Beispielhaft stellen wir wesentliche Chancen und Risiken dar, die mit der Anlage in Investmentfonds verbunden sein können. Welche Investmentfonds zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen passen und welche Informationen für die von Ihnen gewählte Anlageform relevant sind, ermittelt Ihre Beraterin oder Ihr Berater individuell in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es handelt sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Ausführlichere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt.
Diese Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt am Main und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement
Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen den Vertrieb zu widerrufen.
* Einschränkungen durch gesetzliche Regelungen oder Anlegerschutzmaßnahmen möglich
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