Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit dem Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter Änderungsmechanismus). Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese in den nächsten Tagen.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 0331 89 93725 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr).
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv ./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist.
Das BGH-Urteil gegen die Postbank vom 27.04.2021 hat Auswirkungen auf alle Kreditinstitute und damit auch auf uns. Demnach ist die Art und Weise, wie wir bisher – genauso wie alle Kreditinstitute und auch andere Branchen – mit Ihnen Änderungen zu unseren AGB oder Preisen vereinbart haben, unwirksam.
Bisher stand in unseren AGB, genau wie in denen anderer Banken, dass Ihre Zustimmung als erteilt galt, wenn Sie nach vorab mitgeteilten Bedingungsänderungen für Leistungen oder Produkte von uns nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben.
In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – können wir so nicht mehr vorgehen, weshalb wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren müssen.
Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass das Urteil unmittelbar nur die Postbank bindet. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, hat das Urteil Auswirkungen auf alle Kreditinstitute und damit auch auf uns.
Nach Erhalt der Unterlagen können Sie sofort zustimmen. Grundsätzlich treten Änderungen erst mit ihrer Zustimmung in Kraft. Die neuen Preise und Bedingungen gelten jedoch - wenn Sie zugestimmt haben, frühestens ab dem 01.11.2022 für bestehende Verträge. Für alle Verträge, die ab dem 01.08.2022 geschlossen werden, gelten direkt die neuen Konditionen.
Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Wenn uns von Ihnen keine aktive Zustimmung vorliegt, steht unsere geschäftliche Beziehung mit Ihnen nicht auf einer rechtlich aktuellen Basis. Daher bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung. Wenn Sie nicht zustimmen, werden wir sie erneut kontaktieren.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kundinnen und Kunden so wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Alle Kunden, bei denen eine Zustimmung erforderlich ist, erhalten von uns bis Ende August einen Brief. Sofern Sie das elektronische Postfach im Online-Banking nutzen, erhalten Sie dort ergänzende Informationen zu den neuen Bedingungen und Preisen. Nutzen Sie das elektronische Postfach noch nicht, sind diese Informationen dem Brief als Anlage beigefügt. Zusätzlich werden Sie bei der Anmeldung im Online-Banking oder der Sparkassen S-App auf die Zustimmung hingewiesen. Natürlich informieren wir Sie auch vor Ort in unseren Geschäftsstellen.
So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Rechtsprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanzbranche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.
Dies hat sich durch das BGH Urteil vom 27.04.2021 nun geändert. Dieses BGH-Urteil hat Auswirkungen auf alle Kreditinstitute und damit auch auf uns. Demnach ist die Art und Weise, wie wir bisher – genauso wie alle Kreditinstitute und auch andere Branchen – mit Ihnen Änderungen zu unseren AGB oder Preisen vereinbart haben, unwirksam.
Deshalb bitten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Bedingungswerken wie AGB, Preis- und Leistungsverzeichnis usw.
Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher stellen wir diese allen unseren Kunden, die das elektronische Postfach im Online-Banking nutzen, über ihr elektronisches Postfach zur Verfügung. Alle Kunden, die das elektronische Postfach noch nicht nutzen, erhalten die Bedingungen in Papierform zugesandt. Selbstverständlich können Sie diese auch online bequem einsehen.
Auch in unserer angepassten Kontolandschaft werden Sie auf die gewohnten Leistungen und Services Ihres aktuellen Kontos zurückgreifen können. Mit unseren neuen Konto- und Preismodellen wollen wir Ihren individuellen Bedürfnissen für die Kontonutzung noch besser entgegen kommen. So honorieren wir beispielsweise eine nachhaltige Kontoführung mit einem „Grünen Bonus“. Welche Veränderungen der Preise sich für Ihr Konto ergeben, können Sie der Preisübersicht entnehmen, die wir Ihnen mit unserem Anschreiben übermitteln.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die sich von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden lassen. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der erbetenen Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Hier auf dieser Seite können Sie auswählen, wie sie zustimmen möchten.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 0331 89 93725 (Montag bis Freitag von 9-17 Uhr)