Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür gerade stehen. Und das kann schnell teuer werden – vor allem wenn Personen verletzt werden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist der beste finanzielle Schutz. So können Sie vielen Dingen gelassener begegnen.
Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig – im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum zehnten Lebensjahr.
Ein Beispiel: Ihr fünfjähriges Kind zerkratzt mit dem Fahrrad das Auto Ihres Nachbarn. Gesetzlich bestehen keine Ansprüche des Nachbarn gegen Ihr Kind. Denn Kinder unter sieben Jahren sind nicht haftbar für Schäden, die sie anderen zufügen. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, hat der Nachbar auch gegen Sie keine Ansprüche.
Auf gute Nachbarschaft: Ihre Privat-Haftpflichtversicherung leistet auf Wunsch auch hier Schadenersatz.
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